Mercedes Software Update
Viele Halter eines Mercedes-Benz W 212 350 CDI mit einem Motor vom Typ OM 642, also einem Sechszylinder Dieselmotor mit 3 Litern Hubraum, erhielten aktuell ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes, kurz KBA, mit einer so genannten „Halterinformation“. Die Zulassungen erfolgten von 2009 bis 2014.
Mit dieser „Halterinformation“ auf dem Briefkopf des Kraftfahrt-Bundesamtes wurde ein Informations-Schreiben des Fahrzeugherstellers Mercedes-Benz, der Daimler AG, zu einer von dem Kraftfahrt-Bundesamt genannten „Service-Maßnahme“ übersandt.
1. Seite des Schreibens Kraftfahrt-Bundesamt als PDF
Auf der Rückseite wurde in dem 2. Abs. unter der Überschrift „Datenschutzerklärung“ genannt, worum es eigentlich geht, nämlich das der Halter das Angebot von Mercedes-Benz für eine Emissionsverbessernde Maßnahme erhält, weswegen die Informationen angeblich im öffentlichen Interesse seien.
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Angebot des Herstellers überdenken
Im Ergebnis handelt es sich laut KBA um die Übermittlung eines „freiwilligen Angebotes“ von Mercedes-Benz, ein Software-Update zu installieren. Hierbei dürfte klar sein, dass, sollte eine manipulative Software auf dem Fahrzeug bisher Verwendung gefunden haben, diese mit diesem Update eliminiert werden wird.
Damit könnte im zukünftigen Fall eines Fahrverbotes für den Mercedes W 212 350 CDI mit einem Motor vom Typ OM 642, die dann die Halter und Eigentümer zum Handeln zwingt, der Fall vorliegen, dass ein Schadensersatzanspruch gegenüber Mercedes-Benz nicht mehr erfolgversprechend durchgesetzt werden könnte, da die „Schummel-Software“ bereits entfernt wurde.
Hier gäbe es dann ein Beweislastproblem. Auf der anderen Seite ist zu befürchten, dass durch das Software Update die Motorleistung verringert, die Laufleistung verkürzt und der Verbrauch von Dieselkraftstoff erhöht werden dürfte.
Solchen Bedenken begegnet Mercedes-Benz auch nicht mit einer Garantie, dass so etwas nicht eintreten würde. Zwar wird in dem Schreiben zugesichert, dass die „kostenlose Reparatur“ bzw. das „Software-Update“, sollte es dadurch zu einem Schaden an einem Bauteil der Abgasrückführung kommen, ebenso kostenlos repariert werden würde. Hier dürfte es jedoch praktisch unmöglich sein, den entsprechenden Beweis gegenüber Mercedes-Benz zu führen, dass genau das „Software-Update“ bzw. die „kostenlose Reparatur“ dafür ursächlich war.
Auch der Sprachgebrauch, dass es sich um eine „kostenlose Reparatur“ handele, setzt voraus, dass bei dem Fahrzeug aktuell etwas nicht nicht vorschriftsmäßig funktioniert, da sonst nichts repariert werden müsste. Eine „technische Verbesserung“ ist keine „Reparatur“ im wortwörtlichen Sinne.