Medienfonds – Die steuerlichen und
wirtschaftlichen Probleme
Fast ausnahmslos haben alle Medienfonds aus den ersten Jahren des Jahrtausends sowohl steuerliche als auch wirtschaftliche Probleme. Die schlechte Performance der Medienfonds ist strukturbedingt. Mit einer Änderung der Steuergesetzgebung im Jahr 2005 wurde dieses Finanzprodukt dann auch faktisch abgeschafft. Da aber die Schuldübernahme für die Bank keine
eigene Geldanlage ist, sondern ein normales Bankgeschäft, kostet diese Geld. Wenn die Bank eine Schuld am Ende der Laufzeit übernehmen soll, dann will sie den Geldbetrag bereits vorher haben, gegebenenfalls mit einer Abzinsung. Dies verursachte natürlich zusätzliche extrem hohe Kosten die der Filmvertrieb bzw. der Lizenznehmer an den Filmhersteller weitergegeben hat.
Aktuelle Rechtsfälle
Hohe Kostenstrukturen belasten Medienfonds
Filmbudgets der so finanzierten Filme wurden damit auf ein Vielfaches aufgebläht. In der Regel wurden für die Filmproduktion im eigentlichen Sinne nur noch ca. 20% des Gesamtbudgets des Films verwandt, die übrigen 80% waren die Kosten für die Absicherung der Anleger über die Schuldübernahme. Ein hohes Filmbudget war aber für alle Beteiligten kein Nachteil. Für den Filmvertrieb war ein besonders „teurer“ Film ein Marketing-Argument und die Investoren wollten und konnten den gesamten Betrag als Verlustzuweisungen bei ihrem Finanzamt geltend machen.
Bei dieser Konstruktion, hätte man die Frage stellen müssen, ob die hohen Kosten der Absicherung, dann aber auch tatsächlich als Filmproduktionskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Problematisch ist, dass die Anleger für diesen Teil der Kosten kein unternehmerisches Risiko eingehen. Und ohne dieses Risiko kann auch keine Verlustzuweisung generiert werden, denn wer sein Geld zur Bank trägt, kann diese Beträge ja gerade nicht als „Verlust“ von der Steuer absetzen.
Mangelhafte Aufklärung durch Anlageberater
Viele Anleger wurden von ihrem Anlageberater nicht über diese besonderen Risiken von Medienfonds mit Schuldübernahme Konstruktion aufgeklärt. Wenn auch Sie Bedenken haben, ob Sie hinsichtlich dieser Risiken bei einer konkreten Anlage korrekt aufgeklärt worden sind, dann setzen Sie sich mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Verbindung.