Finanzierungsverträge – Chancen und Risiken
Für Finanzierungsverträge gilt das allgemeine Vertragsrecht. Der Kreditgeber überträgt Kapital an den Kreditnehmer, der dieses innerhalb einer vereinbarten Frist verzinst zurückzahlen muss. Soweit so gut. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben diesen einfachen Grundsatz aber in dem Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit in den letzten
10 Jahren derart verregelt und verkompliziert, dass die konkreten Rechtsfolgen für den juristischen Laien im Falle eines Konfliktes kaum absehbar sind. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ist deshalb eine kompetente anwaltliche Überprüfung dringend zu empfehlen.